Laut Gericht hat die Schlagersängerin auf einer Bühne mehrmals den rechten Arm in die Luft gestreckt und den Spruch „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“ skandiert. Nun gilt sie als vorbestraft.
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Melanie Müller wegen Zeigens von Hitlergruß verurteilt
RSS-Feed 23. August 2024