Fünf schwere Straftäter aus Baden-Württemberg werden in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem im Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelten Sonderstab Gefährliche Ausländer und dem Regierungspräsidium Karlsruhe.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13