Der Rechnungshof hat das Krisenmanagement der Landesverwaltung geprüft und nun die Ergebnisse dem Innenministerium übergeben. Basis der Untersuchung sind die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13