Es ist unverantwortlich, nach Solingen ein generelles Einreiseverbot für Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan zu verlangen. Abgesehen davon, dass damit zum offenen Verfassungsbruch aufgefordert würde. Ein Gastbeitrag.
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F.A.S.-Rechtskolumne: Anwältin Stefanie Schork zur Gesetzeslage nach Solingen
RSS-Feed 1. September 2024