Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Edmundo González hielt sich seit Tagen im Land versteckt. Venezuelas autoritäre Regierung ließ ihn per Haftbefehl suchen. Sie sieht ihn nicht als rechtmäßigen Sieger der Präsidentenwahl – im Gegensatz zur Opposition.