Ab 2025 bestimmen die Kommunen die Grundsteuer anhand neuer Hebesätze. Ein Transparenzregister des Finanzministeriums bietet unverbindliche Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13