Um mehr Menschen vor Lärm zu schützen, erarbeitet das Ministerium für Verkehr einen Lärmaktionsplan. Die Bürgerinnen und Bürger können bis zum 12. April 2024 online an der Planung mitwirken.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13