Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan

Um mehr Menschen vor Lärm zu schützen, erarbeitet das Ministerium für Verkehr einen Lärmaktionsplan. Die Bürgerinnen und Bürger können bis zum 12. April 2024 online an der Planung mitwirken.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13