Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es war so etwas wie WhatsApp für Kriminelle: Über „Ghost“ kommunizierten Verbrecher über Drogenhandel, Geldwäsche oder Mord. Dieser Spuk hat nun dank einer international koordinierten Behördenaktion ein Ende gefunden.