Die „Bild“-Zeitung durfte die Feiernden, die bei einer Party auf Sylt rechtsradikale Parolen grölten, zeigen. Ein Betroffener zog die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München zurück.
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Urteil zu Sylt-Video rechtskräftig: Berufung vor dem OLG München zurückgezogen
RSS-Feed 18. September 2024