Das Badische Landesmuseum kann die Kunsthalle Baden-Baden für die Zeit der Sanierung des Schlosses als Interimsspielstätte nutzen. Durch diese Lösung kann die wertvolle Sammlung des Museums weiterhin sichtbar bleiben.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13