Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es war keine politische oder gar ideologische Entscheidung. Vielmehr hatten persönliche Probleme Travis King im vergangenen Jahr zur Flucht nach Nordkorea getrieben. Nun wurde ein alles in allem gütliches Ende gefunden.