Ulm (ots) – Gegen 21 Uhr sah eine Polizeistreife einen Ford in der Eberhardstraße fahren. Der fiel durch eine auffällige Fahrweise auf. Die Beamten wollten den Fahrer kontrollieren. Auf Anhaltezeichen reagierte dieser jedoch nicht. Die Fahrt ging … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13