Stuttgart (ots) – Bei Reinigungsarbeiten in einer Wohnung kam es gegen 12:50 Uhr zu einer Vermischung von zwei Reinigungsmitteln. Hierdurch kam es zu chlorhaltigen Dämpfen und eine Person zog sich Reizungen der Atemwege zu. Die Person wurde dem … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13