Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat zum Auftakt eines Prozesses wegen Veruntreuung von EU-Geldern alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe „keine Vorschriften verletzt“, sagte die 56-Jährige in Paris.