Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Auflistung umfasst insgesamt sieben Länder. Von dort stammende Asylbewerber dürften künftig weniger Erfolg haben, was ihre angestrebte Anerkennung betrifft.