Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Zur zentralen Gedenkfeier zum Kriegsende im Bundestag sind die Botschafter von Russland und Belarus nicht eingeladen. Das Auswärtige Amt befürchtet eine Instrumentalisierung des Gedenkens.