Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Bis Freitagabend ist der Leichnam des Papstes nun im zentralen Gotteshaus der katholischen Kirche aufgebahrt. Per Testament hatte Franziskus verfügt, dass auch in der „Papstbasilika“ ein Holzsarg für ihn ausreicht.