Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der Anschlag auf Armeegeneral Jaroslaw Moskalik erfolgte in einem Vorort der russischen Hauptstadt Moskau. Bilder einer Überwachungskamera zeigen eine heftige Explosion, als jemand auf ein Auto zugeht.