Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden, dass junge, gesunde, männliche Asylsuchende nach Griechenland zurückgeführt werden dürfen. Nach Ansicht der Richter droht ihnen dort keine extreme Not.