Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Bei den Angriffen gerieten auch Ziele in der Nähe des Präsidentenpalastes in der Hauptstadt Damaskus ins Visier. Israel begründet sein Vorgehen mit Attacken auf die drusische Minderheit im Nachbarland.