Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die AfD in Brandenburg ist als vierter Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Der Umgang mit dieser Entscheidung hat auch personelle Konsequenzen.