Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der Waffenstillstand zwischen Indien und Pakistan beendet zwar vorerst die Gewalt. In beiden Ländern nutzen politische Akteure aber die Krise weiterhin, um daraus innenpolitisches Kapital zu schlagen.