
Behandlungsfehler und fahrlässige Tötung in zwei Fällen: Eine Ärztin muss sich vor dem Amtsgericht in Augsburg verantworten. Ein Patient starb nach einer Magenspiegelung, eine Patientin beim Einsetzen eines Magenballons. Bei der Reanimation der Frau kollabierte die Medizinerin.