Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Italien, Dänemark und sieben weitere EU-Staaten wollen die Europäische Menschenrechtskonvention neu interpretieren – besonders mit Blick auf die Migrationspolitik und Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte.