Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Trotz Waffenverbotszone im Hamburger Hauptbahnhof verletzte dort eine Einzeltäterin zahlreiche Menschen mit Messerstichen. Die Frau war den Behörden wegen psychischer Probleme bereits bekannt.