Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nur 42 Prozent der Berechtigten beteiligten sich an den Wahlen in Venezuela. Die Opposition hatte zum Boykott aufgerufen. Damit ist der Wahlsieg von Präsident Maduros Sozialistischer Partei nur relativ.