Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der Bundeskanzler sieht derzeit kaum Chancen für eine Waffenruhe in der Ukraine. Die Aufhebung der Reichweitenbegrenzung beim Einsatz deutscher Waffen gegen Russland verteidigt Friedrich Merz.