Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Kein ausreichender Schutz für Minderjährige? Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen vier große Anbieter von Pornoseiten im Internet eingeleitet. Den Unternehmen drohen hohen Geldstrafen.