Die Abgeordnetenindemnität ist kein AfD-Freifahrtschein

Die AfD-Politiker Björn Höcke und Jörg Urban stellten das Rechtsgutachten zum Thema Verfassungsschutzbeobachtung vor.

Björn Höcke meint, die Landesverfassungen von Sachsen und Thüringen verböten pauschal die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz. Diese Argumentation überzeugt nicht – sie ignoriert wichtige Urteile.

Quelle FAZ