Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Bei den Vereinten Nationen erklärt Russland, unter welchen Bedingungen es zu einer Waffenruhe in der Ukraine bereit wäre. In Kyjiw sorgt die Rede des Moskauer UN-Botschafters für Empörung.