Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es ist ein spektakulärer Schlag der Ukraine gegen Russlands strategische Bomberflotte. Mit Drohnen hatte der ukrainische Geheimdienst am Sonntag gleichzeitig vier russische Militärflugplätze angegriffen.