Steuerskandal: Cum-Ex-Kronzeuge muss nicht ins Gefängnis – Strafe zur Bewährung

Das Gericht verurteilt den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Kai-Uwe Steck muss nicht ins Gefängnis, aber mehr als 23 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen.

Quelle SZ