Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Präsident Donald Trump darf die US-Agentur Associated Press (AP) weiter von Terminen im Oval Office und anderen Bereichen ausschließen. Das Weiße Haus will nach dem Urteil noch selektiver mit der Presse umgehen.