„Compact“-Verbot: An den Grenzen der Pressefreiheit

„Compact“-Verbot: An den Grenzen der Pressefreiheit

Im vergangenen Juni hat das Bundesinnenministerium das Magazin „Compact“ verboten. Schon im August hob das Bundesverwaltungsgericht die Verfügungen vorläufig auf. Nun wird endgültig entschieden.

Quelle FAZ