Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach dem verheerenden Absturz der Dreamliner-Maschine des US-Flugzeugbauers Boeing im indischen Ahmedabad stellten Bergungsteams den zweiten Flugschreiber sicher. Experten hoffen nun auf Hinweise zur Unglücksursache.