Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Deutschland und Japan liegen 15 Flugstunden auseinander. Trotz der großen Entfernung sind sich beide Länder sehr nahe, wie der Bundespräsident in Tokio betont. Er plädiert dafür, die Bande noch enger zu knüpfen.