Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Slowakei ist von russischem Erdgas abhängig und legte deshalb beim EU-Gipfel ihr Veto ein. Der Bundestag entscheidet über die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge ohne Asylstatus. Das Wichtigste in Kürze.