Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Kritiker sprechen von „Ablasshandel“ und warnen vor Betrug. Befürworter sehen indes eine „Flexibilität“, ohne die es überhaupt keine verbindlichen Vorgaben für 2040 geben würde.