Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass die Schweiz die Rechte von Läuferin Caster Semenya verletzt hat. Die Testosteronregeln in der Leichtathletik aber bleiben unangetastet.
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Urteil im Fall Semenya: „Der Kampf wird nie zu Ende sein“
Blogger 10. Juli 2025