Deutschland müsse auch das Leben von Ausländern im Ausland schützen, sagt das Bundesverfassungsgericht. Im Falle zweier im Jemen getöteter Männer seien die Voraussetzungen für den Schutzauftrag aber nicht erfüllt.
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Karlsruhe urteilt: Beschwerde zu Drohnenangriffen über Ramstein gescheitert
Blogger 15. Juli 2025