Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Durch seinen Stratosphären-Sprung aus 36 Kilometer Höhe wurde er 2012 weltbekannt. Jetzt ist der mehrfache Rekordhalter bei einer vergleichsweise unspektakulären Flugaktion ums Leben gekommen.