Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Erstmals seit fast einem Jahr hat Deutschland erneut afghanische Straftäter nach Kabul abgeschoben – trotz massiver Kritik von Menschenrechtsorganisationen und ohne diplomatische Beziehungen zur Taliban-Regierung.