Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die islamistische Regierung in Syrien will Mitte September Abgeordnete einer „Volksversammlung“ wählen lassen. Übergangspräsident al-Schaara hat jedoch ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung des Parlaments.