Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Wie das Bundesverteidigungsministerium mitteilte, sollen in den kommenden Tagen die dazugehörigen Startgeräte übergeben werden. Deutschland will so die von Russland angegriffene Ukraine bei ihrer Flugabwehr unterstützen.