Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Damit entsprechende Listen auch rechtens sind, müssen Bedingungen erfüllt sein, so der Europäische Gerichtshof. Geklagt hatten zwei Migranten aus Bangladesch, deren Asylgesuch in Italien abgelehnt worden war.