Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nur scheinbar gleicht das Gedenken an die Katastrophe vom 6. August 1945 dem Ritual, das sich jedes Jahr im japanischen Hiroshima vollzieht. Viele Zeitzeugen sind tot und viele Jüngere wissen nur noch wenig.