Bundesverfassungsgericht begrenzt „Staatstrojaner“-Einsatz

Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Strafverfolger ist in der Bundesrepublik nur bei schweren Straftaten zulässig.

Quelle DW

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13