Im Jahr 2018 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es bestätigt weitgehend die geltende Rechtslage.
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„Staatstrojaner“: Karlsruhe: Quellen-TKÜ und Staatstrojaner weitgehend verfassungsgemäß
Blogger 7. August 2025