Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es geht um die sogenannte Sneaker-Sandale „Chavarria Oaxaca Slip On“ des deutschen Sportartikelherstellers Adidas. Behörden in Mexiko drohten mit einer Klage – nach dem Vorwurf der kulturellen Aneignung.