Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
US-Präsident Donald Trump begründet den geplanten Einsatz mit Verbrechensraten, die angeblich höher seien als die in Verbrechenshochburgen in Lateinamerika. De facto sind die Zahlen rückläufig.